02.01.2023

Pertuzumab und Pertuzumab/Trastuzumab bei Brustkrebs: jetzt ein geringer Zusatznutzen

Vorteile beim Gesamtüberleben und bei Rückfällen werden oft erst nach längerer Zeit sichtbar – aktuelle frühe Nutzenbewertung belegt, wie sinnvoll eine Befristung bei bestimmten Indikationen ist.

Pertuzumab in freier und fixer Kombination mit Trastuzumab ist unter anderem zur adjuvanten Therapie von Patientinnen und Patienten mit HER2-positivem, frühem Brustkrebs zugelassen, bei denen ein hohes für einen Rückfall besteht. Diese unterstützende Therapie hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) für die genannte Patientengruppe bereits in der Vergangenheit im Rahmen von frühen Nutzenbewertungen untersucht. Es war damals jeweils zu dem Schluss gekommen, dass ein nicht belegt ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte seine daraus resultierende Bewertung jedoch befristet, da weitere für die Bewertung des Arzneimittels relevante Daten erwartet wurden.

Diese Fristen sind nun abgelaufen und das IQWiG hat den der Behandlung erneut bewertet). Das Ergebnis: Die neuen Daten deuten auf einen geringen Zusatznutzen der adjuvanten Behandlung hin.

Adjuvante Therapieoptionen bei frühem Brustkrebs

Von frühem Brustkrebs spricht man, wenn der Krebs auf die Brust begrenzt ist und auch die Lymphknoten in den Achseln kaum oder gar nicht befallen sind. Bei diesem Krankheitsbild zielt die Therapie auf eine Heilung ab – viele Patientinnen und Patienten habe noch eine lange Lebenszeit vor sich.

Pertuzumab ist ein monoklonaler Antikörper. Sowohl Pertuzumab in freier Kombination mit Trastuzumab als auch die Fixdosiskombination Pertuzumab/Trastuzumab sind für mehrere Anwendungsgebiete zugelassen und werden immer mit einer Chemotherapie kombiniert. Die vorliegenden Dossierbewertungen beziehen sich ausschließlich auf die adjuvante Behandlung von erwachsenen Patientinnen und Patienten mit HER2-positivem frühem Brustkrebs mit hohem Rezidivrisiko in Kombination mit einer Chemotherapie. Von einem hohen Rezidivrisiko wird bei einer nodalpositiven oder hormonrezeptornegativen Erkrankung ausgegangen.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie hat der eine Behandlung mit Trastuzumab und einem Taxan (Paclitaxel oder Docetaxel) festgelegt. Gegebenenfalls kann ergänzend ein Anthrazyklin (Doxorubicin oder Epirubicin) gegeben werden.

Zusatznutzen bei Rückfällen und Gesamtüberleben

Für die Nutzenbewertungen wurde die Studie APHINITY herangezogen, die bereits Grundlage vorheriger Bewertungen war, nun aber Daten für einen längeren Beobachtungszeitraum liefert. An der Studie mit insgesamt gut 4800 Teilnehmenden waren vor allem Frauen und nur sehr wenige Männer beteiligt. Bei allen Patientinnen und Patienten wurde vor Studienbeginn der Primärtumor operativ entfernt. Relevant für die Nutzenbewertung sind die Ergebnisse von gut 3600 Patientinnen und Patienten mit hohem Rezidivrisiko.

Für diese Patientinnen und Patienten ergibt sich jetzt beim Gesamtüberleben ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen. Für Rückfälle (Rezidive) liefert die Studie einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen. Dem stehen Hinweise auf negative Effekte gegenüber – etwa während der Behandlung auftretende Durchfälle, aber zum Beispiel auch schwerwiegende Herzinsuffizienzen, die nach der Behandlung bestehen bleiben.

Für Menschen, die 65 Jahre oder älter sind, stellt die Behandlung eine besondere Belastung dar. So sind bei ihnen zum Beispiel Übelkeit, Erbrechen und Appetitlosigkeit häufiger sowie eine geringere gesundheitsbezogene Lebensqualität. Dies hatte in der ersten Bewertung dazu geführt, dass für diese Altersgruppe insgesamt ein Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen gesehen wurde.

Längere Beobachtungsdauer bringt interessante neue Erkenntnisse

Jetzt überwiegen in der Gesamtschau für alle Altersgruppen die positiven Effekte, vor allem durch weniger Rückfälle und ein längeres Überleben: Es ergibt sich für Patientinnen und Patienten mit HER2-positivem frühem Brustkrebs und hohem Rezidivrisiko ein Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen von Pertuzumab und Pertuzumab/Trastuzumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie.

„Die Ergebnisse zeigen, wie sinnvoll die Befristung einer Nutzenbewertung bei bestimmten Indikationen ist“, so Volker Vervölgyi, Bereichsleiter im IQWiG-Ressort Arzneimittelbewertung. „Denn die Beobachtungszeit in Studien ist zum Zeitpunkt der Zulassung und der frühen Nutzenbewertung mitunter zu kurz, um den Nutzen einer Therapie im Hinblick auf das Gesamtüberleben abschließend bewerten zu können.“, stellt Vervölgyi abschließend fest.

G‑BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens

Die Dossierbewertung ist Teil der frühen Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), die der G‑BA verantwortet. Nach Publikation der Dossierbewertung führt der G‑BA ein Stellungnahmeverfahren durch und fasst einen abschließenden Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens.

Einen Überblick über die Ergebnisse der Nutzenbewertung des IQWiG gibt folgende Kurzfassung. Auf der vom IQWiG herausgegebenen Website gesundheitsinformation.de finden Sie zudem allgemein verständliche Informationen.

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