23.10.2007

Benignes Prostatasyndrom: IQWiG bittet um Stellungnahmen zum Vorbericht

Institut vergleicht nichtmedikamentöse Verfahren zur Behandlung der gutartigen Prostatavergrößerung

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat am 23. Oktober 2007 seinen "Nichtmedikamentöse lokale Verfahren zur Behandlung der benignen Prostatahyperplasie" in der Version 2.0 veröffentlicht. Damit beginnt eine Frist von vier Wochen (bis zum 20.11.2007), in der interessierte Personen und Institutionen schriftliche Stellungnahmen zu den vorläufigen Ergebnissen abgeben können.

Der vergleicht den nichtmedikamentöser lokaler Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS), einer gutartigen Vergrößerung der Vorsteherdrüse, in Hinblick auf patientenrelevante Therapieziele. Aus Sicht der Patienten sollte die Behandlung vor allem Beschwerden beim Wasserlassen lindern, die Lebensqualität verbessern und dabei möglichst selten unerwünschte Ereignisse mit sich bringen. Zudem ist für Patienten die Frage relevant, ob ein stationärer Krankenhausaufenthalt nötig ist, wie lange er dauert und wie lange ein Patient einen Blasenkatheter tragen muss.

Weniger invasive Verfahren sind Standard-Operationen nicht überlegen

Laut ist auf Basis der derzeit verfügbaren Studien kein Urteil möglich, ob die neueren, häufig als "schonender" bezeichneten Verfahren, den als "Standard" anerkannten Operationsmethoden überlegen oder zumindest ebenbürtig sind. Als weniger invasiv gelten zum Beispiel Verfahren, bei denen mit einem Laser Gewebe aus dem Organ herausgeschnitten oder mittels Ultraschall, Mikrowellen oder Laser überhitzt und damit abgetötet wird.

Die Kölner Wissenschaftler fanden keine Belege, dass die neueren Verfahren besser oder gleichwertig Symptome lindern oder die Lebensqualität beeinflussen. Ergebnisse zu unerwünschten Ereignissen konnten aufgrund der schlechten Datenqualität nur eingeschränkt interpretiert werden. Der IQWiG-Bericht kommt allerdings auch zu der vorläufigen Schlussfolgerung, dass ein Teil der weniger invasiven Verfahren einen Vorteil bei der Krankenhausverweildauer hat und Patienten schneller entlassen werden können.

Zum Ablauf der Berichtserstellung

Die erste Version des Berichtsplans war bereits Mitte Mai 2005 publiziert worden, der 1.0 folgte Ende März 2007. Inzwischen, im Dezember 2006, änderte das Institut seine Abläufe dahingehend, dass Stellungnahmen zur berichtsspezifischen Methodik () und zu den vorläufigen Ergebnissen () nicht gemeinsam, nach Publikation des Vorberichts, sondern jeweils getrennt eingeholt werden. So sieht es auch das zum 1.4.2007 in Kraft getretene GKV-WSG vor.

Um diesen veränderten Anforderungen gerecht zu werden, führte das Institut im April/Mai 2007 ein kombiniertes Stellungnahmeverfahren durch, in dem sowohl Kommentare zum 1.0 als auch zum methodischen Teil des Vorberichts abgegeben werden konnten. Unklare Aspekte der Stellungnahmen zur berichtsspezifischen Methodik wurden in einer mündlichen Erörterung Anfang Juli 2007 diskutiert. Diese mündete in den 2.0, der Anfang September 2007 publiziert wurde.

Stellungnahmefrist endet am 20.11.2007

Kommentare zu den im 2.0 aufgeführten Ergebnissen der Nutzenbewertung, die bis zum 20.11.2007 beim IQWiG eingehen, werden ebenfalls gesichtet und ausgewertet. Bleiben Fragen offen, können die Autoren zu einer mündlichen Erörterung eingeladen werden. Danach wird der überarbeitet und als an den Auftraggeber, den Gemeinsamen Bundesausschuss, weitergeleitet.

Einen Überblick über Hintergrund, Vorgehensweise und weitere Ergebnisse des Vorberichts 2.0 gibt folgende Kurzfassung.

Kontakt: Tel. 0221-35685-0, info@iqwig.de

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