19.04.2013
Überarbeitung Methodenpapier: IQWiG stellt Änderungen am Methodenpapier zur Diskussion
Verfahren der Berichtserstellung und Abschnitt zu Meta-Analysen aktualisiert / Neue Abschnitte zur frühen Nutzenbewertung und endpunktbezogenen Bewertung
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat den Entwurf für den ersten Teilschritt von Aktualisierungen seiner Allgemeinen Methoden 4.0 und neuer Abschnitte zur Erstellung der Allgemeinen Methoden Version 4.1 veröffentlicht. Die Allgemeinen Methoden fassen die wissenschaftlichen Standards zusammen, nach denen das Institut Nutzen und Schaden von medizinischen Maßnahmen bewertet. Interessierte Personen und Institutionen können bis zum 22. Mai 2013 eine Stellungnahme zu diesem Entwurf abgeben.
Das IQWiG hat seit 2011 umfangreiche neue Aufgaben erhalten. Daran müssen auch die Allgemeinen Methoden Version 4.0 angepasst werden, d. h. einige Abschnitte werden kurzfristig überarbeitet oder ergänzt. Statt wie bisher das Methodenpapier jeweils komplett zu aktualisieren, überarbeitet das Institut die Methoden 4.0 in Teilschritten.
Was ist neu?
Inhaltliche Änderungen des ersten Teilschritts betreffen vor allem Kapitel 3 Nutzenbewertung und Kapitel 7 Informationsbewertung.
Die Anforderungen an die Beleglage für Aussagen zum Nutzen mit unterschiedlichen Aussagesicherheiten sind jetzt konkreter gefasst. Dazu hat das IQWiG im Kapitel zur Nutzenbewertung den bisherigen Abschnitt 3.1.4 geteilt: in den neuen Abschnitt zur "Endpunktbezogenen Bewertung" (jetzt 3.1.4) und den bisherigen Abschnitt zur "Zusammenfassenden Bewertung" (jetzt 3.1.5).
Im Abschnitt zur frühen Nutzenbewertung ist die Operationalisierung des Ausmaßes des Zusatznutzens nun ausführlich beschrieben. Ein neuer Anhang enthält eine umfassende Darstellung (Rationale) der zugrundeliegenden Methodik.
In Kapitel 7 zur Informationsbewertung wurde die Verwendung von Prädiktionsintervallen für Meta-Analysen mit zufälligen Effekten ergänzt.
Aktualisierungen betreffen außerdem den Ablauf der Berichtserstellung und des Review-Verfahrens in Kapitel 2.
Schriftliche Stellungnahmen möglich
Die Version 4.0 der Allgemeinen Methoden zur Nutzenbewertung hatte das Institut im September 2011 veröffentlicht. Zum Entwurf für den ersten Teilschritt von Aktualisierungen und Ergänzungen zur Erstellung der Allgemeinen Methoden Version 4.1 können bis zum 22. Mai 2013 schriftliche Stellungnahmen eingereicht werden. Das IQWiG wird diese sichten und würdigen. Danach werden die entsprechenden Abschnitte überarbeitet, in das Methodenpapier integriert, und auf den Internetseiten des Instituts in der Version 4.1 veröffentlicht.