Insgesamt 14 IQWiG-Stellungnahmen zu Gesetzen, Verordnungen & Co.
Besonders ausführlich kommentierte das Institut das Medizinforschungsgesetz, das Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit und das Gesundes-Herz-Gesetz.
Zum Medizinforschungsgesetz (MFG) hat das IQWiG gleich zweimal Stellung genommen – zum Referenten- und zum Regierungsentwurf. Das IQWiG begrüßt die Zielrichtung weiter Teile der vorgelegten MFG-Entwürfe, insbesondere Änderungen, die das Generieren hochwertiger Evidenz für Entscheidungen im Gesundheitssystem in Deutschland fördern. Sehr kritisch sieht das IQWiG allerdings die angestrebte Vertraulichkeit der Erstattungsbeträge für Arzneimittel. Auch die Einrichtung einer Bundesethikkommission unter dem Dach des BfArM, das auch die entsprechenden Studien genehmigt und ggf. sogar in die ethische Bewertung involviert ist (z. B. bei Zulassung eines neuen Arzneimittels), wirft Fragen der Unabhängigkeit einer solchen Bundesethikkommission auf. Das IQWiG schlug zudem vor, im MFG eine Registrierungs- und Publikationspflicht von wissenschaftlichen Studien und deren Ergebnissen gesetzlich zu verankern – letztlich eine Voraussetzung für hochwertige medizinische Evidenz als erklärtes Ziel.
Auch zum Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit hat das IQWiG sowohl zum Referentenentwurf als auch zum Regierungsentwurf Stellung genommen und begrüßt darin vor allem die institutionelle wie inhaltliche Stärkung der öffentlichen Gesundheit , u. a. durch die Einrichtung des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit. Kritisiert hat das IQWiG in seinen Stellungnahmen, dass die konkrete Abgrenzung der Zuständigkeiten des zukünftigen Bundesinstituts von denen des Robert Koch-Instituts (RKI) im Ressort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) noch unklar war. Aus Sicht des IQWiG ist von besonderer Bedeutung, dass das neue Bundesinstitut in seiner Arbeit und Politikberatung unabhängig und primär den wissenschaftlichen Standards der evidenzbasierten Medizin verpflichtet ist. Deshalb sollte diese primäre Verpflichtung auch im Gesetz verankert werden.
Auch zum Gesundes-Herz-Gesetz hat das IQWiG Stellung genommen und darauf hingewiesen, dass viele der vorgesehenen Maßnahmen jedoch nicht geeignet oder zumindest fraglich sind, um die im Gesetz gesteckten Ziele zu erreichen. Nach Ansicht des IQWiG sind an verschiedenen Stellen Maßnahmen geplant, die nicht den Anforderungen an eine evidenzbasierte Gesundheitsversorgung entsprechen – auch weil vorhandene Evidenz dazu nicht berücksichtigt wird.