IQWiG-Gutachten: 1000. beauftragter Bericht abgeschlossen

IQWiG-Gutachten: 1000. beauftragter Bericht abgeschlossen

Legende

: Die zeitlich aufwendigsten Gutachten des IQWiG sind die Berichte, da auch Zwischenergebnisse veröffentlicht werden und Interessierte dazu Stellung nehmen können. Berichte enthalten Empfehlungen für Richtlinienentscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

: In seinen „Schnellberichten“ informiert das IQWiG kurzfristig über relevante Entwicklungen im Gesundheitswesen einschließlich neuer Technologien.

Gesundheitsinformationen enthalten evidenzbasierte Informationen für Patientinnen und Patienten.

Dossierbewertung: Mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) legte der Gesetzgeber 2011 fest, dass frisch zugelassene Arzneimitte mit neuen Wirkstoffen sofort nach Markteintritt eine Bewertung ihres Zusatznutzens durchlaufen müssen (= frühe Nutzenbewertung). Hierzu legt der pharmazeutische Unternehmer ein Dossier mit allen relevanten Daten vor. Das IQWiG bewertet dieses Dossier (Dossierbewertung) für den . Auf dessen Grundlage beschließt der dann über den . Dieser Beschluss dient als Entscheidungsgrundlage dafür, zu welchem Preis der Hersteller das neue Arzneimittel zukünftig anbieten darf.

Addendum: Das IQWiG erstellt Addenda, wenn im Stellungnahmeverfahren ergänzende Unterlagen nachgereicht wurden, oder der die Bewertung zusätzlicher Aspekte angefordert hat.

Potenzialbewertung: Das Versorgungsstrukturgesetz führte 2012 die sogenannte Erprobungsregelung (§ 137e SGB V) ein. Danach kann der Richtlinien zur Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden beschließen, deren noch nicht hinreichend belegt ist, die aber „das Potenzial einer Behandlungsalternative“ erkennen lassen. Teil dieser Erprobungsregelung ist die Bewertung des Potenzials von nichtmedikamentösen Verfahren, also Maßnahmen, die sich nicht allein auf den Einsatz von Arzneimitteln stützen. Die Potenzialbewertung erstellt in der Regel das IQWiG im Auftrag des .

§ 137h-Bewertung: Im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) ist festgelegt, dass neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse und mit neuem theoretisch-wissenschaftlichem Konzept, die im Krankenhaus Mehrkosten verursachen, eine Bewertung durch den durchlaufen (Näheres siehe 137h-Bewertung). Die wissenschaftliche Bewertung auf Basis der eingereichten Unterlagen erstellt in der Regel das IQWiG im Auftrag des .

HTA-Berichte (HTA = ) publiziert das IQWiG im Rahmen des ThemenCheckMedizin-Verfahrens. Hierbei basieren die Berichte auf Fragen aus der Bevölkerung.