IQWiG-Stellungnahme zur Anpassung der Krankenhausreform
Das IQWiG begrüßt die Entscheidung, die Einführung der Vorhaltevergütung und damit des Vorhaltebudgets zur Krankenhausfinanzierung um ein Jahr zu verschieben. Der bisherige Zeitplan war unrealistisch. Durch die Verschiebung hat das IQWiG ausreichend Zeit, eine Methodik zur Ableitung der Mindestvorhaltezahlen zu entwickeln.
20.08.2025
Nr im Entw. | Vorschrift | Stichwort | Stellungnahme |
Artikel 1: Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch | |||
3b | § 135e | Teilnahme am Leistungsgruppen-Ausschuss | Das KHAG sieht einige Änderungen der Qualitätsanforderungen der Anlage 1 SGB V vor, die auf Basis der Empfehlungen des Leistungsgruppen-Ausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss erfolgen. Der Leistungsgruppen-Ausschuss ist zudem für die kontinuierliche Weiterentwicklung der Leistungsgruppen zuständig. Für die Aufgabe des IQWiG, die Ableitung von Empfehlungen für Mindestvorhaltezahlen, ist ein inhaltliches Verständnis der Leistungsgruppen und der mit ihrer Festlegung und Anpassung verbundenen Diskussionen hilfreich. Wir schlagen daher vor, dass das IQWiG ein Teilnahmerecht erhält. Dies kann beratend ausgestaltet werden, wie dies im KHAG für die Patientenvertretung und den MD Bund vorgesehen ist, es sollte aber mindestens als passives Teilnahmerecht in § 135e vorgesehen werden. |
Artikel 2: Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes | |||
3 | § 6b |
Zeitliche Verschiebung der Einführung einer Vorhaltevergütung | Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht vor, die Einführung der Vorhaltevergütung und damit des Vorhaltebudgets zur Krankenhausfinanzierung um 1 Jahr zu verschieben (vorgesehen ist jetzt der Beginn der Konvergenzphase im Kalenderjahr 2028 mit voller Finanzwirksamkeit 2030 sowie einer budgetneutralen Übergangszeit 2026 und 2027). Unabhängig von der Frage, ob diese Verschiebung aus übergeordneten Erwägungen zur Krankenhausfinanzierung sinnvoll ist, ist sie mit Blick auf die Festlegung von Mindestvorhaltezahlen sinnvoll. Die im KHVVG vorgesehene Zeitschiene war unrealistisch, da die Entwicklung der Methodik zur Ableitung der Mindestvorhaltezahlen nicht angemessen berücksichtigt wurde. |