Informationen bei anderen Institutionen

Das IQWiG arbeitet zumeist auftragsbezogen an bestimmten Fragestellungen. Wenn die von Ihnen gesuchte Therapie oder Untersuchungsmethode bisher nicht dabei war, können Sie zum Beispiel in diesen Quellen nach verlässlichen Informationen suchen:

Eine Zulassung ist die staatliche Erlaubnis, ein Arzneimittel in Deutschland in den Verkehr zu bringen. Im Rahmen eines Zulassungsverfahrens werden die Wirksamkeit, die Unbedenklichkeit und die angemessene pharmazeutische Qualität von Arzneimitteln geprüft. Die Wirksamkeit muss durch klinische Studien belegt werden. Für eine Zulassung nur zum deutschen Markt ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig, für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel das Paul-Ehrlich-Institut, für eine europaweite Zulassung die Europäische Medizinagentur (EMA). Mehr dazu erfahren Sie auf der Website des BfArM unter Arzneimittelzulassung.

Medizinprodukte durchlaufen in der Regel keine Zulassung, sondern ein sogenanntes Konformitätsbewertungsverfahren. Näheres erläutert der Themenschwerpunkt Medizinprodukte auf der Website des BfArM.

Eine solche Liste finden Sie beim PharmNet.Bund. Die Datenbank heißt Arzneimittel-Informationssystem (AMIS) und enthält auch weiterführende Informationen wie Fach- und Gebrauchsinformationen. Kostenpflichtige Informationen zu über 9000 Arzneimitteln bietet auch die Stiftung Warentest an.

Das Robert Koch-Institut ist zuständig für die Erhebung von Daten zur gesundheitlichen Lage in Deutschland. Dazu führt es Studien durch und veröffentlicht Analysen zu zahlreichen Themen unter dem Schlagwort Gesundheitsmonitoring. Über seine Website sind auch die Krebsregisterdaten verfügbar.

Wenn Sie dort keine Antwort auf Ihre Frage finden, können Sie auch bei der zuständigen medizinischen Fachgesellschaft nachfragen. Eine Liste der Fachgesellschaften finden Sie auf der Website der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften (AWMF).

Für diese Fragen gibt es das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Es wurde 2015 gegründet und befasst sich mit der Entwicklung von Kriterien für die Qualitätssicherung im ambulanten und stationären Bereich. Künftig soll es auch Qualitätsvergleiche zu Krankenhausleistungen veröffentlichen, damit sich Patientinnen und Patienten etwa bei der Wahl eines Krankenhauses leichter informieren können. Die Kontaktmöglichkeiten zum IQTIG finden Sie auf dessen Website.

Die erste Anlaufstelle für diese Fragen ist normalerweise die Krankenversicherung selbst. Wenn Sie eine weitergehende Beratung wünschen oder eine Auskunft Ihrer Krankenkasse für unvollständig bzw. unbefriedigend halten, können Sie sich an die Unabhängige Patientenberatung wenden. Auf deren Website wird auch der Beschwerdeweg bei Problemen mit der Krankenkasse übersichtlich erläutert. Die UPD bietet außerdem eine kostenfreie Telefon- und Online-Beratung an.

Auch der bzw. die Patientenbeauftragte der Bundesregierung kann bei solchen Fragen weiterhelfen.

Die erste Ansprechpartnerin bei einem vermuteten Behandlungsfehler ist Ihre Krankenkasse; bei vermuteten Fehlern eines Pflegedienstes oder Pflegeheims ist es die Pflegekasse. Die gesetzlichen Kassen sind verpflichtet, ihre Versicherten bei Behandlungsfehlern kostenlos zu unterstützen. So können sie bei Verdacht auf eine fehlerhafte Behandlung ein Sachverständigen-Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) anfordern. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des MDK und in der Broschüre Informiert und selbstbestimmt – Ratgeber für Patientenrechte der Patientenbeauftragten der Bundesregierung.

Die Landesärzte- und Zahnärztekammern bieten außerdem Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen an, die den Fall prüfen und Expertengutachten erstellen können.

Unterstützen und beraten kann Sie die Unabhängige Patientenberatung.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut haben eine Website für die Meldung von unerwünschten Arzneimittel-Wirkungen eingerichtet. Sie können sich auch telefonisch an die beiden Behörden wenden. Die Telefonnummern finden Sie in der Packungsbeilage des Medikaments.

Nebenwirkungen von Medizinprodukten können ebenfalls dem BfArM gemeldet werden.

Cochrane Deutschland stellt umfassende Informationen zu Grundbegriffen der evidenzbasierten Medizin (unter anderem eine Videoserie) auf seiner Website bereit. Und das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e.V. bietet umfassende Basisinformationen sowie einen Überblick über Grund- und Aufbaukurse in evidenzbasierter Medizin im deutschsprachigen Raum.