Gesundheitsinformationen

Allgemeinverständliche Informationen über Erkrankungen, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sollen Bürgerinnen und Bürgern Entscheidungen zur eigenen Gesundheit und in Behandlungsfragen erleichtern. Das Erstellen solcher Gesundheitsinformationen ist eine weitere gesetzliche Aufgabe des IQWiG. Sie entstehen auf Basis eines Auftrags durch den oder das BMG oder als begleitende Information zu einer Nutzenbewertung. Das IQWiG greift außerdem Themen in eigener Regie auf.

Die Gesundheitsinformationen unterschieden sich in Umfang, Zielsetzung und Erstellung:

  • Artikel ("Informationsberichte") sind umfassende Beiträge zu einem relevanten gesundheitlichen Thema.
  • Kurzantworten fassen die Ergebnisse aus systematischen Übersichten, HTA-Berichten oder größeren Studien zusammen - in Form einer "kurzen Antwort auf eine wissenschaftliche Frage".
  • Merkblätter fassen die wichtigsten Aspekte einer Erkrankung oder eines Gesundheitsthemas zusammen, oder sie informieren über bestimmte Teilaspekte eines Themas, wie zum Beispiel die medikamentöse Behandlung oder Diagnoseverfahren.
  • Diese Kernprodukte werden ergänzt durch Erfahrungsberichte, interaktive Elemente, Grafiken und Animationen sowie ein Glossar.

Erstellen der Kernprodukte (vereinfacht)

  • Themenauswahl: Zu Beginn einer Gesundheitsinformation kann ein Auftrag des oder des BMG stehen, eine wissenschaftliche Bewertung des IQWiG oder ein selbst gewähltes Thema.
  • Bildung einer Projektgruppe: Die Projektgruppe formuliert die wissenschaftliche Fragestellung und die Zielkriterien für das Projekt.
  • Informationsbeschaffung und wissenschaftliche Bewertung: Auf Basis der festgelegten Kriterien werden Informationen beschafft und ihre Zuverlässigkeit bewertet.
  • Texterstellung und externes Review:  Die ersten Textentwürfe zu einem Thema werden an mindestens einen externen Gutachter (Reviewer) versandt. Kurzantworten werden der Autorin oder dem Autor des zugrunde liegenden wissenschaftlichen Beitrags vorgelegt. Ausgenommen sind nur Kurzantworten zu IQWiG-Berichten, die in der Regel intern begutachtet werden.
  • Zweiter Textentwurf: Auf Basis des Gutachtens wird ein zweiter Textentwurf erstellt, der ein internes Review durchläuft.
  • Stellungnahme: Anschließend haben Auftraggeber und die Fachöffentlichkeit - Stakeholder, medizinische Fachgesellschaften und Patientenvertreter - die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen eine Stellungnahme zu den Texten abzugeben. Die Stellungnahmen sowie die Ergebnisse einer parallel laufenden Nutzertestung werden bei der Schlussredaktion der Texte vor Veröffentlichung berücksichtigt.
  • Veröffentlichung: Die abgestimmten Endfassungen werden auf der Website Gesundheitsinformation.de veröffentlicht.

Weiterführende Informationen