29.10.2007

Vorbericht zu Sehscreening im Vorschulalter erschienen

Unsichere Studienlage lässt keine verlässlichen Aussagen über Nutzen oder Schaden zu

Schätzungen zufolge leiden bis zu 6 % aller Kinder im Vorschulalter an einer Sehschwäche. Diese so genannte Amblyopie entsteht meistens einseitig, wenn von beiden Augen unterschiedliche Bilder an das Gehirn geleitet werden. Das kann beispielsweise bei Schielen oder größeren Brechkraftunterschieden zwischen linkem und rechtem Auge der Fall sein. Das Gehirn schafft dann einen Ausgleich, indem es den Seheindruck eines Auges unterdrückt. Die so entstandene Sehstörung kann durch Sehhilfen wie etwa eine Brille oder Kontaktlinsen nicht ausgeglichen werden.

Fachleute diskutieren bereits seit längerem, ob es sinnvoll ist, alle Kinder im Vorschulalter einem Sehtest durch Augenärzte zu unterziehen. Dieser würde in Deutschland zusätzlich zu den gesetzlich verankerten Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern (so genannte U-Untersuchungen) durchgeführt. Das Ziel dabei ist, visuelle Entwicklungsstörungen früher festzustellen und durch eine geeignete Behandlung möglicherweise lebenslange Konsequenzen zu vermeiden oder zumindest zu vermindern.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat deshalb im Auftrag des ermittelt, ob laut aktuellem Wissensstand der eines solchen universellen Screenings belegt ist. Die vorläufigen Ergebnisse wurden am 29. Oktober publiziert. Bis zum 26. November können interessierte Personen und Institutionen schriftliche Stellungnahmen zum "Früherkennungsuntersuchungen von Sehstörungen bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres" abgeben.

Nur wenige Studien mit zumeist geringer Qualität

Die Autoren kommen zu der vorläufigen Schlussfolgerung, dass die verfügbaren Studien weder Belege noch Hinweise auf einen eines umfassenden und flächendeckenden Sehscreenings liefern. Zum einen ist insgesamt nur eine Studie verfügbar, die den eines Screenings im direkten Vergleich zu keinem Screening untersucht. Zum anderen liegen nur wenige weitere Studien vor, die unterschiedlich intensive Screeningstrategien miteinander vergleichen oder den Vorteil einer vorgezogenen Therapie prüfen. Die Ergebnisse der Studien sind wegen methodischer Mängel zumeist nicht zuverlässig interpretierbar und kommen zu widersprüchlichen Ergebnissen.

Schadenspotenzial ist noch unklar

Zudem fehlen Untersuchungen, um mögliche Schäden abschätzen zu können: Denn Früherkennungsprogramme können wie alle andere medizinischen Maßnahmen auch unerwünschte Wirkungen haben. Diese können vor allem dann auftreten, wenn der Test zu falsch-positiven Ergebnissen führt, d.h. eine Sehstörung oder eine Sehschwäche diagnostiziert wird, ohne dass diese tatsächlich vorliegt oder wenn sich die zu Grunde liegende Sehstörung auch ohne Behandlung zurückbilden würde, ohne bleibende Schäden zu verursachen.

In diesem Fall könnten Kinder häufiger einer "Übertherapie" ausgesetzt werden, indem beispielsweise unnötigerweise Brillen verordnet oder operative Eingriffe (z.B. bei Schielen) vorgenommen würden. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass falsche Diagnosen einer Sehbehinderung negative psycho-soziale Effekte auf Kinder und ihre Familien haben könnten. Da also eine Schädigung möglich, ein aber unsicher ist, sollten vor einer Übernahme in die Regelversorgung zunächst weitere wissenschaftliche Untersuchungen durchgeführt werden.

Angesichts der unsicheren Studienlage erscheint es den IQWiG-Wissenschaftlern gegenwärtig nicht gerechtfertigt, zusätzlich zu den bereits gesetzlich verankerten Untersuchungen des so genannten U-Programms ein flächendeckendes Sehscreening in Deutschland einzuführen.

Zum Ablauf der Berichtserstellung

Den in der vorläufigen Version 1.0 hatte das IQWiG Mitte August 2006 publiziert, ein Amendment folgte Anfang Juli 2007. Gleichzeitig bat das Institut um Stellungnahmen zu der dort dargelegten berichtsspezifischen Methodik. Die Version 2.0 wurde, zusammen mit den eingegangenen Kommentaren, Ende August 2007 veröffentlicht.

Die Stellungnahmen zum werden gesichtet und, sofern Fragen offen bleiben, mit den Autoren in einer mündlichen Erörterung diskutiert. Anschließend wird der überarbeitet und als an den Auftraggeber, den Gemeinsamen Bundesausschuss, weitergeleitet.

Kontakt: Tel. 0221-35685-0, info@iqwig.de

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