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[A12-11] Linagliptin - Erneute Nutzenbewertung gemäß § 35a Absatz 5b SGB V (Dossierbewertung)
Übersicht
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Auftrag: | Erteilt am 03.09.2012 vom Gemeinsamen Bundesausschuss |
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Status: | Bearbeitung abgeschlossen |
Ressort/Bereich: | Arzneimittelbewertung |
Aktuelles Dokument: | ![]() |
Hinweis: | Nach § 35a Abs. 5b SGB V können pharmazeutische Unternehmer zu einem bis zum 31. Dezember 2012 veröffentlichten Beschluss nach § 35a SGB V jederzeit eine erneute Nutzenbewertung beantragen, wenn der Zusatznutzen als nicht belegt gilt, weil die erforderlichen Nachweise nicht vollständig vorgelegt wurden. Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Dieses kann ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen. Weitere Informationen und den Beschluss zur frühen Nutzenbewertung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA. |
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Zugehörige Projekte: |
[A11-19]
Linagliptin - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Dossierbewertung)
Status: Bearbeitung abgeschlossen |
Berichtsdokumente
Berichtsdokumente
Veröffentlicht | Dokument | Größe | Typ | |
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03.12.2012 | Kurzfassung der Nutzenbewertung | 28 kB | ![]() | |
03.12.2012 | Dossierbewertung | 495 kB | ![]() |
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Dieses kann ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen. Weitere Informationen und den Beschluss zur frühen Nutzenbewertung finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.
Begleitinformationen
Kurzfassung der Nutzenbewertung
Linagliptin - Erneute Nutzenbewertung gemäß § 35a Absatz 5b SGB V (Dossierbewertung)
Gesundheitsinformationen
Weitere allgemein verständliche Informationen finden Sie auf der IQWiG-Website "gesundheitsinformation.de".
Linagliptin (Trajenta) bei Typ-2-Diabetes
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
21.02.2013 Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.
Pressemitteilungen
03.12.2012 Linagliptin: Erneut keine Belege für Zusatznutzen