[G17-14] Cenegermin (mittelschwere oder schwere neurotrophe Keratitis) - Bewertung gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V

Letzte Aktualisierung 15.02.2018

Projektnummer:
G17-14

Auftrag:
Erteilt am 15.11.2017 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Berichtsart:
Dossierbewertung

Status:
Bearbeitung abgeschlossen

Ressort / Bereich:
Gesundheitsökonomie

Anwendungsgebiete:
Kopf und Nerven

Hinweis:

Gemäß § 35a Abs. 1 Satz 11 SGB V gilt für sogenannte Orphan Drugs der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt. Das IQWiG bewertet daher mit Auftrag des G-BA für Cenegermin ausschließlich die Angaben zu den Patientenzahlen und den Kosten im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.
Nach Abschluss der Bewertung durch das IQWiG führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Die Beschlussfassung über das Ausmaß des Zusatznutzens erfolgt durch den G-BA im Anschluss an die Anhörung. Weitere Informationen und den Beschluss finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des G-BA.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

03.05.2018 Es wurde ein Beschluss des G-BA veröffentlicht.

zu den Beschlussdokumenten

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