13.06.2019

Digitalisierungsgesetz: Stellungnahme zum Referentenentwurf

Die Bewertung von versorgungsrelevanten Apps sollte evidenzbasiert erfolgen.

Das mit dem „Digitale Versorgung-Gesetz“ angestrebte Ziel, versorgungsrelevante digitale Gesundheitsanwendungen zügig in die Versorgung zu bringen, ist aus Sicht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wichtig und gut. Jedoch sieht das IQWiG die Notwendigkeit,

  • die Einteilung digitaler Gesundheitsanwendungen anders zu gestalten,
  • die Bewertung nicht-ärztlicher digitaler Gesundheitsanwendungen innerhalb der gemeinsamen Selbstverwaltung zu halten und
  • für die Bewertung ärztlicher digitaler Gesundheitsanwendungen schnelle, angemessene Bewertungsverfahren vorzusehen.

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