10.11.2014

Kosten-Nutzen-Bewertungen sind international fester Bestandteil von Entscheidungen über Erstattung

Schwerpunktheft der ZEFQ: Wirkung auf Entscheidungsprozesse und Gesundheitsversorgung in sieben Ländern im Vergleich

Kosten-Nutzen-Bewertungen (KNB) sind international ein rechtlich geregelter und fester Bestandteil bei Entscheidungen im Gesundheitswesen. Das gilt insbesondere für den Arzneimittelsektor. Auch dort werden KNB zwar nie unmittelbar und eins zu eins in Erstattungsregelungen umgesetzt, sie schaffen aber für alle am System Beteiligten Transparenz. Dies sind einige Ergebnisse einer vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) betreuten Zeitschriftenausgabe, die Beiträge zu Erfahrungen mit KNB in sieben Ländern versammelt.

Länder-Auswahl ermöglicht mehrdimensionalen Vergleich

Für dieses Schwerpunktheft der Zeitschrift für , Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen (ZEFQ) haben die Herausgeber ein breites Spektrum an Ländern ausgewählt: Australien ist das Land mit der längsten Erfahrung und Tradition; England und die Niederlande verfügen über eine international renommierte Forschung zur KNB. Während die Gesundheitsversorgung in Deutschland und den Niederlanden beitrags- und prämienfinanziert ist und damit dem Bismarck-System entspricht, repräsentieren England, Australien und Schweden das steuerfinanzierte Beveridge-System. Der Blick auf Brasilien und Thailand ermöglicht einen Vergleich zwischen (westlichen) Industrienationen und Schwellenländern.

Nicht Methoden, sondern Prozesse und Wirkungen im Fokus

Die Leitfragen, die die Herausgeber den Autoren aus den jeweiligen Ländern stellten, richteten sich weniger auf die jeweiligen gesundheitsökonomischen Methoden. Im Fokus stand vielmehr die Frage, ob das, was von Rechts wegen gültig ist, auch eine Wirkung auf die Entscheidungsprozesse und damit auf die Versorgung hat.

Schwerpunkt liegt in allen Ländern auf Arzneimitteln

Zu den Gemeinsamkeiten der sieben Länder gehört, dass der Schwerpunkt der KNB eindeutig bei den Arzneimitteln liegt. Außer in Deutschland sind KNB fester Bestandteil der Entscheidungen über eine regelhafte Leistungserstattung oder der Festlegung von Erstattungspreisen.

Dabei sind die Wirkungen, die eine KNB entfaltet, durchaus unterschiedlich: Während in Australien ein nicht kosteneffektives Medikament in der Regel nicht in die „Positivliste“ aufgenommen wird, wurde in den Niederlanden auch bei noch so ungünstigem Kosten-Nutzen-Verhältnis kaum ein Arzneimittel von der Erstattung ausgeschlossen.

Auch nach KNB kein zwingender Ausschluss von Leistungen

Gerade in Deutschland wird oft befürchtet, ein expliziter Schwellenwert würde dazu führen, dass Patientinnen und Patienten notwendige Leistungen vorenthalten werden könnten oder gar müssten. Der Blick auf England und Thailand, wo es solche Schwellenwerte gibt, zeigt jedoch, dass diese Sorge nicht begründet ist: Auch wenn der in England gültige Schwellenwert überschritten wird, erhalten die Betroffenen in der Regel über gesonderte Budgets Zugang zu den Leistungen, und in Thailand werden die Schwellenwerte ebenfalls nicht eins zu eins umgesetzt.

Hierzulande spielen KNB bei Erstattungsentscheidungen praktisch keine Rolle. Doch es gibt immer wieder Rufe und diese werden angesichts knapper finanzieller Ressourcen nicht leiser. „Wir hoffen, dass diese Publikation den Blick über den nationalen Tellerrand hinaus weiten wird und sie so einen Beitrag zur Debatte um die KNB in Deutschland leisten kann“, sagt Andreas Gerber-Grote, Leiter des Ressorts Gesundheitsökonomie im IQWiG.

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